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Haftungsfrage bei Glatteis-Unfällen

Neues BGH-Urteil vom 17.01.2012 zur Schadensersatzpflicht bei Glatteis-Unfällen!

Eine Frau verklagte die Bahn auf Schadensersatz, nachdem sie sich auf einem eisglatten Bahnsteig das Handgelenk brach.

Die Bahn wägte die Verantwortung bei einem Subunternehmer, auf den sie die Räum- und Streupflichten übertrug.

Dies ist jedoch lt. Urteil des BGH nicht zulässig.


PS: Kunden, die einen Winterdienstvertrag mit STRABO abschließen, sind im Falle eines Unfalls voll abgesichert. Fordern Sie Ihr individuelles und unverbindliches Angebot an.