Winterdienst aus Mayen

Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Mayen und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.

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Streufahrzeug im abendlichen Einsatz von hinten aufgenommen.
Einsatzfahrzeug mit Schneeschieber räumt abends bei Schneefall die Straße.

STRABO - Ihr Profi für
Winterdienst und Gebäudeservices 

Mayen ist eine große kreisangehörige Stadt in der rheinland-pfälzischen Vulkaneifel. Mit ca. 20000 Einwohnern ist Mayen die zweitgrößte Stadt dort.

Das Klima in Mayen ist warm und gemäßigt. Im Schnitt fallen hier jedoch 717 mm Niederschlag pro Jahr.

Im Winter kommt es hier deshalb häufig zu Schneefall und Glätte. Wenden Sie sich für professionellen Winterdienst in Mayen gerne an die Firma Strabo.

Wir verfügen über das Equipment und die Erfahrung für effektive und effiziente Schnee- und Eisbeseitigung.

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Zuverlässiger Winterdienst seit über 25 Jahren

Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Mayen erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.

Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.

Zwei Einsatzfahrzeuge mit Schneeschiebern im abendlichen Schnee-Einsatz.

Die Vorteile von Strabo

  • über 25 Jahre Erfahrung
  • Zertifiziertes Unternehmen
  • tätig für Privat und Gewerbe
  • pünktlich und zuverlässig

Sichere Straßen im Winter

Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.

Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Mayen gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt – wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.

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Weißräumung und Schwarzräumung

Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.


Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)

Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).

Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Produkte.

Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:

Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.


Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!


Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:

  • Steinsalz (Natriumchlorid)
  • Ammoniumsulfat
• Kaliumformiat
  • Calciumchlorid


Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)

Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:

  • Brückenauf- und -abgängen
  • Steilen Treppen
  • Rampen
  • Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.


Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können. 

Rechtliches zum Winterdienst in Mayen

  • 1. Einführung in den Winterdienst

    Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

  • 2. Rechtliche Grundlagen

    Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

    Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

  • 3. Pflichten der Grundstückseigentümer

    Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.

  • 4. Regulierung bei Schäden

    Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.

  • 5. Bedingungen in Mayen

    In Mayen gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:

    • Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
      a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
      b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder – abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
    • An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.
    • Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte
      – gekennzeichnete Fußgängerüberwege
      – Querungshilfen über die Fahrbahn und
      – Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder – einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. § 3 Abs. 1 der Satzung gilt entsprechend.
    • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige
      auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstiger auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Frau im Anzug lächelt in die Kamera.

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STRABO ist seit 25 Jahren Dienstleister für Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Gartenpflege und Gartenbau im Raum Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf.


Unser Leistungsangebot ist speziell für Kundenkreise auf dem geschäftlichen Sektor (Öffentlicher Dienst, Mittelstand, Großunternehmen) sowie auf dem privaten Sektor zugeschnitten, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis bieten können. Wir bieten Ihnen auch professionellen Winterdienst in Köln und Winterdienst im Großraum Düsseldorf.

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