Winterdienst aus Euskirchen
Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Euskirchen und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.


STRABO - Ihr Profi für Winterdienst und Gebäudeservices
Euskirchen ist eine mittelgroße Stadt und Verwaltungssitz des Kreis Euskirchen. Euskirchen liegt in der Zülpicher Börde am nördlichen Rand der Eifel.
Das Klima in Euskirchen ist warm und gemäßigt, allerdings fallen hier im Schnitt 680 mm Niederschlag pro Jahr.
Im Winter kommt es hier deshalb häufig zu Schneefall und Glätte. Wenden Sie sich für professionellen Winterdienst in Euskirchen gerne an die Firma Strabo.
Wir haben die Erfahrung und das Equipment für effektive und effiziente Schnee- und Eisbeseitigung.
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Zuverlässiger Winterdienst seit über 25 Jahren
Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Euskirchen erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.
Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.

Die Vorteile von Strabo
- über 25 Jahre Erfahrung
- Zertifiziertes Unternehmen
- tätig für Privat und Gewerbe
- pünktlich und zuverlässig
Sichere Straßen im Winter
Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.
Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Euskirchen gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt – wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.
Weißräumung und Schwarzräumung
Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.
Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)
Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).

Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:
Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.
Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!
Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
- Steinsalz (Natriumchlorid)
- Ammoniumsulfat • Kaliumformiat
- Calciumchlorid
Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)
Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
- Brückenauf- und -abgängen
- Steilen Treppen
- Rampen
- Straßen mit steilem Gefälle zum Einsatz kommen.
Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können.
Rechtliches zum Winterdienst in Euskirchen
1. Einführung in den Winterdienst
Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).
3. Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.
4. Regulierung bei Schäden
Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
5. Bedingungen in Euskirchen
In Euskirchen gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:
- Wenn plötzlich Schnee fällt, ist nicht nur die Stadt im Einsatz, auch dem jeweiligen Grundstückseigentümer obliegen Reinigungspflichten. Die Gehwegreinigung ist nach der städtischen Straßenreinigungssatzung grundsätzlich auf die Anlieger übertragen und dies gilt auch für den Winterdienst.
- Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Euskirchen muss der Gehweg bei der Winterwartung in einer Breite von 1,50 m entlang des Grundstückes geräumt werden. Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst am Gehwegrand gelagert werden. Ist in verkehrsberuhigten Straßen kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 m schnee- und eisfrei zu halten. Hierbei ist darauf zu achten, dass durchgängige Gehbahnen in den Straßen entstehen. Einläufe und Entwässerungsanlagen müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.
- In jedem Fall sollte das Streugut eine gute Wirkung gegen Rutschgefahr haben. Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen mit Salz bzw. auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann, z.B. bei Eisglätte oder Gehwegen mit starkem Gefälle. Bei Salznutzung sollte auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation geachtet werden. Auch auf privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden.
- Die Mitarbeiter der Winterwartung verwenden gesonderte Auftausalze, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Da die Stadt das gesamte Straßennetz säubern und sichern muss – dies bedeutet z.B., dass die Stadt die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Straßenteile im Winter warten muss – kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen.
- Die Winterwartungspflichten bestehen im Übrigen auch dann, wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, selbst zu räumen bzw. zu streuen. Er hat dann dafür Sorge zu tragen, dass seine Pflichten durch einen von ihm Beauftragten ausgeführt werden. Auch vor unbebauten Grundstücken ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege entsprechend zu räumen.
- In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach entstehender Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
- Damit bei winterlichen Verhältnissen auch auf Gehwegen ein guter, geordneter und sicherer Fußgängerverkehr für alle Bürgerinnen und Bürger in den Straßen möglich ist, müssen die Grundstückseigentümer oder die Beauftragten ihrer Winterdienstverpflichtung unbedingt nachkommen, um unter anderem zivilrechtliche Folgen zu vermeiden.

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STRABO ist seit 25 Jahren Dienstleister für Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Gartenpflege und Gartenbau im Raum Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf.
Unser Leistungsangebot ist speziell für Kundenkreise auf dem geschäftlichen Sektor (Öffentlicher Dienst, Mittelstand, Großunternehmen) sowie auf dem privaten Sektor zugeschnitten, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis bieten können. Wir bieten Ihnen auch professionellen Winterdienst in Köln und Winterdienst im Großraum Düsseldorf.