Winterdienst aus Brühl
Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Brühl und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.
STRABO - Ihr Profi für Winterdienst und Gebäudeservices
Brühl ist eine mittelgroße Stadt mit ca. 44.000 Einwohnern im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen und Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr.
Das Klima in Brühl ist warm und gemäßigt, allerdings fallen hier im Schnitt 242 mm Niederschlag pro Jahr.
Im Winter kommt es hier deshalb häufig zu Schneefall und Glätte. Wenden Sie sich für professionellen Winterdienst in Brühl gerne an die Firma Strabo.
Wir haben die Erfahrung und das Equipment für effektive und effiziente Schnee- und Eisbeseitigung.
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Zuverlässiger Winterdienst seit über 25 Jahren
Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Brühl erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.
Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.
Die Vorteile von Strabo
- über 25 Jahre Erfahrung
- Zertifiziertes Unternehmen
- tätig für Privat und Gewerbe
- pünktlich und zuverlässig
Sichere Straßen im Winter
Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.
Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Brühl gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt – wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.
Weißräumung und Schwarzräumung
Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.
Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)
Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).
Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:
Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.
Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!
Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
- Steinsalz (Natriumchlorid)
- Ammoniumsulfat • Kaliumformiat
- Calciumchlorid
Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)
Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
- Brückenauf- und -abgängen
- Steilen Treppen
- Rampen
- Straßen mit steilem Gefälle zum Einsatz kommen.
Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können.
Rechtliches zum Winterdienst in Brühl
1. Einführung in den Winterdienst
Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).
3. Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.
4. Regulierung bei Schäden
Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
5. Bedingungen in Brühl
In Brühl gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:
- Während der kritischen Jahreszeit von Anfang Dezember bis einschließlich März setzt der StadServiceBetrieb Brühl zwei Bereitschaftsgruppen im wöchentlichen Wechsel ein. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr Bestes auch unvorhergesehene Schneefälle schnell zu bewältigen. Bei Schneefall werden die Brühler Straßen nach Vorgaben der Straßenreinigungssatzung abgefahren und gestreut. Unser Team beginnt morgens so zeitig, dass die Fahrbahnen rechtzeitig zum Einsetzen des Berufsverkehrs um ca. 7 Uhr befahrbar sind.
- Den Streuplan finden Sie nachfolgend unter “Übersichtskarte Winterdienst”. Die Fahrbahnen aller Straßen, Wege und Plätze, die in der Karte farbig markiert sind, werden durch unsere Räum- und Streufahrzeuge planmäßig abgefahren. Für alle nicht markierten Straßen gilt besondere Vorsicht und ggf. eine Streupflicht der Anwohner. Bitte informieren Sie sich daher in der Straßenreinigungssatzung.
- Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Brühl geregelt.
- Nur für die in der “Übersichtskarte Winterdienst” gekennzeichneten Straßenarten 3 und 4 sowie die Fußgängerzonen (Straßenart 7) ist dies eine kommunale Aufgabe, die dem StadtServiceBetrieb übertragen wurde.
- Die Pflege der Straßen, Wege und Plätze von privaten Grundstücken ist ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung bestimmt.
- Grundsätzlich gilt: Die Straßenreinigungssatzung schreibt eine Räumpflicht für den Zeitraum von morgens 7.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr vor (sonntags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Fällt nach 20.00 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf, so hat die Räumung bis 7.00 Uhr des Folgetages zu erfolgen (sonntags bis 9.00 Uhr).
Sie haben Fragen?
STRABO ist seit 25 Jahren Dienstleister für Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Gartenpflege und Gartenbau im Raum Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf.
Unser Leistungsangebot ist speziell für Kundenkreise auf dem geschäftlichen Sektor (Öffentlicher Dienst, Mittelstand, Großunternehmen) sowie auf dem privaten Sektor zugeschnitten, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis bieten können. Wir bieten Ihnen auch professionellen Winterdienst in Köln und Winterdienst im Großraum Düsseldorf.