Winterdienst aus Siegburg

Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Siegburg und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.

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Streufahrzeug im abendlichen Einsatz von hinten aufgenommen.
Einsatzfahrzeug mit Schneeschieber räumt abends bei Schneefall die Straße.

STRABO - Ihr Profi für
Winterdienst und Gebäudeservices 

Siegburg ist die Kreisstadt und Verwaltungssitz des Rhein-Sieg-Kreises im Regierungsbezirk Köln. Siegburg liegt am rechten Rheinufer und grenzt an die Stadt Bonn.

Das Klima in Siegburg ist warm und gemäßigt, allerdings fallen im Schnitt in Siegburg 746 mm Niederschlag pro Jahr.

Deshalb kommt es im Winter in Siegburg häufig zu Schneefall und Glätte. Die Firma Strabo ist Ihr professioneller Anbieter von Winterdiensten in der Stadt Siegburg und Umgebung.

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Zuverlässiger Winterdienst seit über 25 Jahren

Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Siegburg erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.

Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.

Zwei Einsatzfahrzeuge mit Schneeschiebern im abendlichen Schnee-Einsatz.

Die Vorteile von Strabo

  • über 25 Jahre Erfahrung
  • Zertifiziertes Unternehmen
  • tätig für Privat und Gewerbe
  • pünktlich und zuverlässig

Sichere Straßen im Winter

Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.

Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Siegburg gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt – wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.

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Weißräumung und Schwarzräumung

Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.


Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)

Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).

Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Produkte.

Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:

Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.


Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!


Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:

  • Steinsalz (Natriumchlorid)
  • Ammoniumsulfat
• Kaliumformiat
  • Calciumchlorid


Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)

Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:

  • Brückenauf- und -abgängen
  • Steilen Treppen
  • Rampen
  • Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.


Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können. 

Rechtliches zum Winterdienst in Siegburg

  • 1. Einführung in den Winterdienst

    Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

  • 2. Rechtliche Grundlagen

    Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

    Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

  • 3. Pflichten der Grundstückseigentümer

    Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.

  • 4. Regulierung bei Schäden

    Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.

  • 5. Bedingungen in Siegburg

    In Siegburg gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:

    • Die Gehwegreinigung und das Streuen und Räumen der Gehwege im Winter ist in Siegburg die Aufgabe der Grundstückseigentümer. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freizuhalten.
    • In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
    • Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
    • Für reine Anliegerstraßen gilt, dass die Reinigung und im Winter die Winterwartung auf die Grundstückseigentümer übertragen ist.
Frau im Anzug lächelt in die Kamera.

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STRABO ist seit 25 Jahren Dienstleister für Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Gartenpflege und Gartenbau im Raum Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf.


Unser Leistungsangebot ist speziell für Kundenkreise auf dem geschäftlichen Sektor (Öffentlicher Dienst, Mittelstand, Großunternehmen) sowie auf dem privaten Sektor zugeschnitten, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis bieten können. Wir bieten Ihnen auch professionellen Winterdienst in Köln und Winterdienst im Großraum Düsseldorf.

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