Winterdienst aus Aachen
Die Firma STRABO ist für Sie seit über 25 Jahren professioneller Winterdienst für Aachen und Umgebung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten.
![Streufahrzeug im abendlichen Einsatz von hinten aufgenommen.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/11/Screenshot-2024-09-25-143139_processed_20241118012721z-238x300.png)
![Einsatzfahrzeug mit Schneeschieber räumt abends bei Schneefall die Straße.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/10/Screenshot-2024-09-25-143106-e1732694914539-300x233.png)
STRABO - Ihr Profi für Winterdienst und Gebäudeservices
Aachen gehört zur gemäßigten Klimazone und weist ein ozeanisches Klima mit feuchtem Wetter, milden Wintern und relativ ausgeglichenen Temperaturen. Durch die Lage nördlich der Eifel und des Hohen Venns ist die Niederschlagsmenge sehr hoch (ca. 805mm/p.a.). Kommt es im Winter zu Schneefall und Glätte, haben Sie mit der Firma Strabo einen verlässlichen Partner für professionellen Winterdienst.
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Zuverlässiger Winterdienst seit über 30 Jahren
Professioneller Schneedienst und Eisbeseitigung in Aachen erfolgt manuell oder maschinell, abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen.
Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.
![Zwei Einsatzfahrzeuge mit Schneeschiebern im abendlichen Schnee-Einsatz.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/11/Screenshot-2024-09-25-143123-e1731678445674_processed_20241118012827z.png)
Schneedienst und Eisbeseitigung in Aachen
Schneedienst und Eisbeseitigung in Aachen und Umgebung wird bei Strabo von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Strabo verfügt über Werkzeug und Fahrzeuge, die auf dem neuesten Stand der Technik sind.
Sobald der Wetterdienst Glätte meldet, fahren unsere Mitarbeiter sämtliche Objekte ab und streuen die Fahrbahnen und Gehwege sowie Einfahrten und Zugangswege.
Kommt es zu Schneefällen, werden unsere Mitarbeiter unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls tätig und führen umfangreiche Streu- und Räumungsmaßnahmen durch. Wenn es notwendig ist, sogar mehrfach.
![Nahaufnahme der Frontscheibe eines Schneeräumfahrzeugs bei Dämmerung, Fahrer zeigt Daumen hoch.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/11/Screenshot-2024-09-25-143039_processed_20241118013427z.png)
Die Vorteile von Strabo
- über 25 Jahre Erfahrung
- Zertifiziertes Unternehmen
- tätig für Privat und Gewerbe
- pünktlich und zuverlässig
Sichere Straßen im Winter
Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.
Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Aachen gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt – wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.
Weißräumung und Schwarzräumung
Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.
Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)
Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).
![Umweltzeichen Blauer Engel für umweltfreundliche Produkte.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/10/blauer-engel-umweltzeichen.png)
Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:
Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.
Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!
Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
- Steinsalz (Natriumchlorid)
- Ammoniumsulfat • Kaliumformiat
- Calciumchlorid
Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)
Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
- Brückenauf- und -abgängen
- Steilen Treppen
- Rampen
- Straßen mit steilem Gefälle zum Einsatz kommen.
Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können.
Rechtliches zum Winterdienst in Aachen
1. Einführung in den Winterdienst
Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW)
3. Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.
4. Regulierung bei Schäden
Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
5. Bedingungen in Aachen
In der Domstadt gelten die folgenden Bedingungen für den Winterdienst:
- Verantwortlich für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.
- Als Streumittel dürfen nur abstumpfende Mittel wie z.B. Sand, Granulat oder Splitt eingesetzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur erlaubt, wenn der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln nicht ausreicht, keine Wirkung erzielt und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Fußgänger gegeben ist (z.B. bei Eisglätte, Treppen oder starkem Gefälle).
- Die Gehwege sind in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen.
- Die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fußgängerüberwegen (z.B. Ampeln, Zebrastreifen oder Bordsteinabsenkungen). An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
- An Werktagen muss von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte entfernt werden. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen.
![Frau im Anzug lächelt in die Kamera.](https://www.strabo.eu/wp-content/uploads/2024/10/Women-v3-1024x1024.png)
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STRABO ist seit 25 Jahren Dienstleister für Winterdienst, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung und Gartenpflege und Gartenbau im Raum Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf.
Unser Leistungsangebot ist speziell für Kundenkreise auf dem geschäftlichen Sektor (Öffentlicher Dienst, Mittelstand, Großunternehmen) sowie auf dem privaten Sektor zugeschnitten, so dass wir Ihnen immer ein attraktives Preis-/Leistungsverhältnis bieten können. Wir bieten Ihnen auch professionellen Winterdienst in Köln und Winterdienst im Großraum Düsseldorf.