Winterdienst aus Bonn für Unternehmen und Privat

Die Firma STRABO aus Bonn ist der für Sie zuständige Anbieter kommunaler Winterdienste in Siegburg, Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim und dem Rhein-Sieg-Kreis. Mit der kompetenten und zuverlässigen Schnee- und Eisbeseitigung von Strabo aus Bonn sind Sie in guten Händen. Unserer erfahrenen Mitarbeiter machen jede Zufahrt, jeden Gehweg, jede Strasse und jedes Grundstück frei von Eis und Schnee.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen:                 Tel: 0228 - 919 59 59                 Email: info@b261f31f4bcb44d2a4942985eb4f4c65strabo.eu 


Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen voraussichtig, schnell und zuverlässig durchgeführt werden. In den Regionen Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf haben wir ein Netz von Wettermeldern und Einsatzkräften aufgebaut, um schnellstmöglichen örtlich gezielten Winterdienst-Einsatz gewährleisten zu können. Darüber hinaus sind wir überregional tätig wie unter anderem in Leverkusen, Bornheim, Bergisch Gladbach und Wesseling.

Lassen Sie Sich ein unverbindliches Angebot erstellen


Professionelle Schnee- und Eisbeseitigung in Bonn

Winterdienst Bonn

Die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn gehört zum atlantisch-maritimen Klimabereich, der sich durch Winter mit durchschnittlich 56 Frosttagen (niedrigste Tagestemperatur unter 0 Grad Celsius) und 10 Eistagen (Tageshöchsttemperatur unter 0 Grad) auszeichnet. Der mittlere Jahresniederschlag liegt bei 669 mm.

Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung der Firma Strabo in Bonn erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche.

Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter in unserem Hauptstandort in Bonn durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.


Die Vorteile von Strabo

- über 25 Jahre Erfahrung
- Zertifiziertes Unternehmen
- tätig für Privat und Gewerbe
- pünktlich und zuverlässig


Zuverlässiger Winterdienst seit über 25 Jahren

Schneebeseitigung und Eisbeseitigung Bonn

Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst.

Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Bonn gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt - wenn notwendig, auch mehrmals täglich.

Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.


Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.


Was müssen Grundstückseigentümer in Bonn im Winter beachten?

Winterdienst in Bonn

Grundstückseigentümer müssen in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr - in den Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr - (sonn- und feiertags von 09.00 bis 20.00 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigen.

Nach 20.00 bzw. 20.30 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen.

Die Verwendung von Salz auf Schrittwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Streumittel wie Sand und Split erfüllen denselben Zweck. (Quelle: Bonnorange)


Beseitigungsverfahren

Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.

Die Beseitigung von Schnee kann Weißräumung oder per Schwarzräumung erfolgen:

Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)

Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).


Streumethoden - welche sind erlaubt und welche nicht:

Blauer Engel Umweltzeichen

Am umweltfreundlichsten ist die Streuung von Granulat oder Splitt. Diese Streumittel sorgen für guten Halt auf den Straßen, beeinträchtigen aber Pflanzen und Bäume in keinster Weise.


Achtung: Streusalze gefährden Pflanzen und Bäume und können darüber hinaus das Grundwasser verschmutzen. Diese Streumethode darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!


Zu den Streusalzen gehören die folgenden Substanzen:
• Steinsalz (Natriumchlorid)
• Ammoniumsulfat
• Kaliumformiat
• Calciumchlorid

Grundsätzlich dürfen Sie nur Streumittel die mit dem blauen Engel gekennzeichnet sind, unbedenklich verwenden. (Wikipedia: Blauer Engel)


Salzhaltige Streumittel dürfen nur an besonders gefährlichen Stellen wie:
• Brückenauf- und -abgängen
• Steilen Treppen
• Rampen
• Straßen mit steilem Gefälle
zum Einsatz kommen.

Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden. Außerdem gibt es das Feuchtsalz-Verfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können. 


Rechtliches zum Winterdienst in Bonn

Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

Die „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bonn“ vom 21. Dezember 1978 sieht vor, dass Privateigentümern die Winterdienstpflicht auf angrenzenden Gehwegen obliegt. Dabei sind folgende Regelungen i.S.d. § 4 zu beachten:

• Bestreuung gefährlicher Stellen der Gehwege mit zur Glättebeseitigung geeigneten abstumpfenden Stoffen
• 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
• dabei ist die Verwendung von Streusalz nur bei extremen Witterungsverhältnissen erlaubt. Dies ist dann der Fall, wenn alle anderen Beseitigungsmethoden keine Wirkung erzielen
• Salzrückstände sind später zu beseitigen
• Die Schnee- bzw. Glättebeseitigung ist erst nach Beendigung des Schnellfalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen
• Die Beseitigung hat werktags bis 7.30 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr morgens zu erfolgen, wenn der Schneefall bzw. die Glätte nach 20.00 Uhr (bei Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr) eingesetzt hat. Schnee und Glätte ab 7.30 Uhr bzw. 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr (bzw. 20.30 Uhr) sind stetig zu beseitigen. Voraussetzung ist hierfür jedoch zunächst die Beendigung des Schneefalls)


Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.

Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen vorausschauend, schnell und zuverlässig durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!

Neben dem Großraum Bonn bieten wir Ihnen professionellen Winterdienst in den folgenden Städten:

Winterdienst Köln

Winterdienst Düsseldorf

Winterdienst Aachen

Winterdienst Koblenz

Winterdienst Leverkusen

Winterdienst Bergisch Gladbach

Winterdienst Wesseling

Winterdienst Bornheim

Winterdienst Siegburg

Winterdienst Euskirchen

Winterdienst Brühl

Winterdienst Erftstadt

Winterdienst Mayen

Winterdienst Eitorf